Nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben der
Verpackungsverordnung sind wir verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die von
uns eingesetzten Verpackungen zur Auslieferung der Waren an den Besteller
ordnungsgemäß entsorgt werden. Die unentgeltliche, regelmäßige Abholung von
gebrauchten, restentleerten Verbrauchsverpackungen beim privaten Endverbraucher
erfolgt durch unseren Partner, die Landbell AG. Nicht die vollständige entleerte
Umverpackung (Weißblechdosen), die schadstoffhaltige Füllgüter noch enthalten,
können von unserem Vertragspartner nicht entsorgt werden. Diese sind als
Sondermüll zu behandel.






